„Kind zu verschenken“: Mutter drohen wohl keine strafrechtlichen Konsequenzen Eine Frau bietet Ihr Kind auf einem Kleinanzeigenportal als „zu verschenken“ an: Ein Fall vom letzten Wochenende sorgt über Kreisgrenzen hinaus für Fassungslosigkeit - und wirft rechtliche Fragen auf. Worauf muss sich die Kindsmutter gefasst machen?