Cuxhaven

„Kind zu verschenken“: Mutter drohen wohl keine strafrechtlichen Konsequenzen

Eine Frau bietet Ihr Kind auf einem Kleinanzeigenportal als „zu verschenken“ an: Ein Fall vom letzten Wochenende sorgt über Kreisgrenzen hinaus für Fassungslosigkeit - und wirft rechtliche Fragen auf. Worauf muss sich die Kindsmutter gefasst machen?


Eine Online-Annonce sorgte für Aufregung: Ein juristischer Experte erklärt, warum keine strafrechtlichen Folgen drohen.

Einer Mutter, die mit einer Annonce vorgab, ihr Kind verschenken zu wollen, drohen vermutlich keine strafrechtlichen Konsequenzen. Foto: Dpa

Wie ein Sprecher der Polizeiinspektion Cuxhaven mitteilte, hatte sich nach dem Eintreffen von Einsatzkräften am Wohnort des Kindes kein Hinweis darauf ergeben, dass der zehn Monate alte Säugling in akuter Gefahr schwebte. Wie berichtet ergaben Ermittlungen, dass die 22 Jahre alte Kindsmutter trotz der von ihr aufgegebenen Annonce nicht ernsthaft vorgehabt hatte, ihr Baby über ein Online-Kleinanzeigenportal zu veräußern. Die Aktion war offenbar als Jux gedacht gewesen.

weiterlesen

Unser exklusives Angebot für Sie

BZPlus Logo

brv-zeitung.de

1. Monat statt 8,90 Euro 0 Euro*


  • jederzeit umfassend informiert
  • 4 Wochen kostenlos lesen
  • monatlich kündbar
jetzt kostenlos testen

* Einmalig buchbar für Neu-Abonnenten, die sich erstmalig registrieren

Passend zum Artikel
nach Oben