Der Staatsgerichtshof hat am Mittwoch sein Urteil verkündet. Geklagt hatte Jan Timke. Der Bremerhavener Bürgerschaftsabgeordnete von Bündnis Deutschland (BD) fühlte sich in seinen Abgeordnetenrechten verletzt, weil ihm Bürgerschaftspräsidentin Antje Grotheer (SPD) das Wort entzogen hatte. Staatsgerichtshofpräsident Peter Sperlich kam nach Würdigung der Sachlage zum gleichen Ergebnis: Die Präsidentin habe damit die verfassungsmäßige Grenze überschritten.
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