Ab dem 1. Juni wird die Meldefrist für Ein- und Auszüge bei der swb strenger. Kunden müssen ihre Umzüge spätestens 14 Tage im Voraus melden. Darauf weist der Energieversorger nun in einer Mitteilung hin. Diese Regelung betrifft demnach alle Strom-, Erdgas- und Wasserverträge. Hintergrund ist eine neue Vorgabe der Bundesnetzagentur, die rückwirkende Korrekturen von Energieverträgen ausschließt. Wird die Frist nicht eingehalten, verschieben sich Vertragsbeginn oder -ende automatisch, unabhängig vom tatsächlichen Umzugsdatum. Daher ist es wichtig, den Kontakt mit dem swb-Kundenservice frühzeitig zu suchen. Erst umzuziehen und sich hinterher um die Energieverträge zu kümmern, sei also die falsche Abfolge. (pm/yvo/ki)
Passend zum Artikel
Bremerhaven
Sail 2025
Sail 2025: Das sind die schönsten Bilder vom Seglerumzug
Von Katharina Hopp15.08.2025
Bremerhaven
Sail 2025
Highlight im Video: Der Sail-Seglerumzug zieht durch die „Bürger“
Von Philipp Overschmidt15.08.2025
Bremerhaven
Jetzt bewerben
SWB fördert Ideen für Umwelt- und Klimaschutz in der Region
Von Redaktion14.08.2025