Ab dem 1. Juni wird die Meldefrist für Ein- und Auszüge bei der swb strenger. Kunden müssen ihre Umzüge spätestens 14 Tage im Voraus melden. Darauf weist der Energieversorger nun in einer Mitteilung hin. Diese Regelung betrifft demnach alle Strom-, Erdgas- und Wasserverträge. Hintergrund ist eine neue Vorgabe der Bundesnetzagentur, die rückwirkende Korrekturen von Energieverträgen ausschließt. Wird die Frist nicht eingehalten, verschieben sich Vertragsbeginn oder -ende automatisch, unabhängig vom tatsächlichen Umzugsdatum. Daher ist es wichtig, den Kontakt mit dem swb-Kundenservice frühzeitig zu suchen. Erst umzuziehen und sich hinterher um die Energieverträge zu kümmern, sei also die falsche Abfolge. (pm/yvo/ki)