Rotenburg

Vogelgrippe: Aufstallpflicht ab Freitag im Landkreis Rotenburg

Im Landkreis Rotenburg wurde bei mehreren Wildvögeln die sogenannte Vogelgrippe, nachgewiesen. Um ein Übergreifen auf weitere Haus- und Nutzgeflügelbestände zu verhindern, ordnete der Landkreis daher zum 31. Oktober die Stallpflicht für Geflügel an.

Geflügel.

Der Landkreis Rotenburg ordnete zum 31. Oktober eine allgemeine Stallpflicht für Geflügel an. Foto: Büttner/dpa

Das Geflügel muss jetzt in geschlossenen Ställen oder unter einem Schutz gehalten werden, der diese Eigenschaften erfüllt: eine geschlossene, überstehende und nach oben gesicherte Abdeckung und eine Seitenabgrenzung mit einer Maschenweite von höchstens 25 Millimetern. So wird verhindert, dass Hausgeflügel mit Wildgeflügel und insbesondere mit Wasservögeln in Kontakt kommt.

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