Landkreis ROW

Landkreis Rotenburg ordnet Stallpflicht für Nutzgeflügel an

Um ein Übergreifen des Vogelgrippe-Virus auf Haus- und Nutzgeflügelbestände zu verhindern, ordnet der Landkreis zum 31. Oktober die Stallpflicht für Geflügel an. Die Stallpflicht gilt zunächst für Haltungen mit mehr als 50 Tieren.

Der Landkreis Rotenburg hat ab dem 31. Oktober die Stallpflicht für Geflügel angeordnet.

Der Landkreis Rotenburg hat ab dem 31. Oktober die Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Foto: Thomas Schmidt

Im Landkreis wurde bei mehreren Wildvögeln im gesamten Kreisgebiet die aviäre Influenza (AI), die sogenannte Geflügelpest oder Vogelgrippe, nachgewiesen. Damit ist die Vogelgrippe flächendeckend im Landkreis angekommen.

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