Der gegenwärtig im Maßregelvollzug untergebrachte Angeklagte sei zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen, hieß es im Rahmen der Anklageverlesung, wobei am zurückliegenden Tag des Prozessauftaktes noch nicht erläutert wurde, inwieweit der aus der Ukraine stammende Cuxhavener zum Tatzeitpunkt nicht Herr seiner Sinne oder seines Handelns gewesen sein soll.
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