Unter Tränen und mit gebrochener Stimme beteuert am Montag Hartmut B. seine Unschuld. „Ich habe meine Lebensgefährtin nicht erschossen“, sagt er. Das Gericht glaubt dem 67 Jahre alten Angeklagten nicht und verurteilt ihn zu einer langen Haftstrafe.
Im sogenannten Kopfschussprozess sind die ersten Plädoyers gehalten worden. Für den Staatsanwalt ist erwiesen, dass Hartmut B. seine Lebensgefährtin mit einem Kopfschuss getötet hat. Das sind die Gründe, weshalb er neuneinhalb Jahre Haft fordert.
Hat Hartmut B. tatsächlich seine psychisch kranke Lebensgefährtin erschossen? Ein Kopfschuss als Erlösung vom Leid? Wieso drehte er nicht früher durch, als der Leidensdruck wegen ihrer Ausraster und Zusammenbrüche größer war?, fragt sich das Gericht.
Drei Hunde hatte das Paar, das im sogenannten Kopfschussprozess im Mittelpunkt steht. Waren die dabei, als der 66 Jahre alte Angeklagte seine Lebensgefährtin mit einem Schuss aus nächster Nähe getötet haben soll?
Im Totschlagsprozess um Hartmut B. schildern Sanitäter ihre Eindrücke am Tatort. Sie waren die Ersten, die das grausame Geschehen in der Gaußstraße sahen.
Da sitzt der Mann neben seiner Frau, die schwer verletzt in ihrer Blutlache liegt, und hilft ihr nicht? Er nimmt sie nicht in den Arm? Fassungslos zeigte sich eine Nachbarin, als sie im Kopfschussprozess das Verhalten des Angeklagten bewertete.