Ende Januar war der 67 Jahre alte Hartmut B. vor dem Landgericht Bremen zu einer Haftstrafe von neun Jahren und sechs Monaten wegen Totschlags verurteilt worden. Für das Gericht war es erwiesen, dass er am 25. Januar 2024 in den Morgenstunden seine Lebensgefährtin mit einem Schuss aus nächster Nähe in den Kopf getötet hat. Der Anwalt von Hartmut B. legte Revision ein, und jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil aufgehoben. Der so genannte Kopfschussprozess muss neu aufgerollt werden.
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