Angesichts der Trockenheit der zurückliegenden Monate warnt die Waldbehörde im Umweltschutzamt vor der steigenden Gefahr von Vegetationsbränden. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass das Bremische Waldgesetz verbietet, in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober in Wald und Flur Feuer anzuzünden oder zu rauchen. Brennende oder glimmende Gegenstände dürfen nicht weggeworfen werden.