Die Landesregierung will das Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen im Land Bremen verändern. „Anpassung an die allgemeine Entwicklung im Bestattungswesen“, heißt das dann und meint in der Regel, weitere individuelle Vorstellungen von der Beisetzung zu ermöglichen. Die neue Anpassung sieht jetzt eine Ausweisung von besonderen Gräbern vor: letzte Ruhestätten für die gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier.
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