Haftbefehl wegen kinderpornografischer Inhalte
Zunächst kontrollierten die Beamten einen 24-jährigen deutschen Staatsangehörigen, der zur grenzpolizeilichen Einreisekontrolle erschien, wie die Bundespolizei am Freitag mitteilte. Der Abgleich seiner Personalien ergab, dass er seit mehreren Wochen vom Amtsgericht Karlsruhe wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte mit Untersuchungshaftbefehl gesucht wurde. Der Mann hatte sich offenbar längere Zeit im Ausland aufgehalten und war nun als Crewmitglied auf dem Schiff tätig.
Die Bundespolizei nahm ihn fest und lieferte ihn in die Bremerhavener Justizvollzugsanstalt ein. Dort wartet er auf die Überstellung nach Karlsruhe.
Geldstrafe bezahlt – Ausreise gestattet
Nur kurze Zeit später überprüften die Beamten einen 36-Jährigen aus Hannover, der zur Ausreise antreten und ebenfalls als Crewmitglied anheuern wollte. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl des Amtsgerichts Hannover wegen Trunkenheit im Verkehr vor. Die fällige Geldstrafe von mehr als 1.300 Euro war nicht bezahlt worden. Ein Bekannter sprang kurzfristig ein und beglich die Summe bei der Polizei in Hannover. Damit konnte der Mann seine Reise fortsetzen.
Lediglich Ankunft der Mein Schiff 2
Laut den Daten der GPH Cruiseports Bremerhaven GmbH gab es am 15. Mai lediglich die Ankunft der „Mein Schiff 2“ in Bremerhaven.