Freitag, 26. April 2024

Abbau-Frist läuft am Montag ab

Am 1. Februar sollte eigentlich der Kran für den Abbau des havarierten Rotorblatts an der Windenergieanlage 3 im Windpark Alfstedt ankommen. Er ist noch nicht da. Am 20. Februar läuft die Frist des Landkreises Rotenburg ab. Die Landwirte werden offenbar weiter vertröstet.

Die Windanlagen-Betreiberfirma Energiekontor hatte im Januar einen Zeitplan vorgelegt, der die Ankunft eines speziellen Krans am 1. Februar vorsah. Ein Abschluss der Abbrucharbeiten wäre demnach bis zum 15. Februar technisch möglich gewesen. Um für die nötige Verbindlichkeit zu sorgen, wurde vom Landkreis Rotenburg verfügt, dass der verbliebene Stumpf bis zum 20. Februar vollständig abgebaut und vom Grundstück entfernt sein muss. Andernfalls droht ein Zwangsgeld von 50.000 Euro. Dieser Termin wird schwer von Energiekontor zu halten sein. Die Herstellerfirma General Electric ist für den Abbau des Windrades zuständig: Doch kommt es immer wieder zu Verzögerungen.

Der Landkreis erwartet jetzt eine schnelle Umsetzung und behält sich zudem vor, den vollständigen Abbau der Anlage anzuordnen, falls das beschädigte Rotorblatt nicht ersetzt wird.

In den vergangenen Wochen waren bis zu 50 Mitarbeiter einer Firma namens Belfor damit beschäftigt, die Faserstücke aus Glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) und Carbonfaserverstärktem Kunststoff (CFK) von den umliegenden Flächen aufzulesen. Diese Arbeiten, die in einem Umkreis von 1.800 Meter um die beschädigte Anlage stattfinden sollen, sind noch nicht abgeschlossen. Inzwischen hat die Firma Energiekontor einige Fragen der Redaktion schriftlich beantwortet – nachzulesen in der Freitagausgabe der BREMERVÖRDER ZEITUNG.

Related Articles

Letzte Artikel