Bremerhaven

Neue Minijob-Regel gilt seit Jahresbeginn! Das hat sich geändert

Seit dem 1. Januar gilt für Minijobs die neue Verdienstgrenze. Unter bestimmten Umständen darf es monatlich aber auch mal mehr sein.

Euro-Banknoten sind in einem Glasgefäß aufbewahrt.

Minijobber dürfen 2025 durchschnittlich 556 Euro pro Monat verdienen. Schwankende Arbeitszeiten und Ausnahmen sind dabei kein Problem – wenn Regeln eingehalten werden. Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/Symbolbild

Diese Minijob-Regel gilt ab 2025

Wer einen Minijob hat, ist an bestimmte Verdienstgrenzen gebunden: Seit Jahresbeginn dürfen Minijobber durchschnittlich 556 Euro im Monat verdienen.

Viele Beschäftigte im Minijob aber haben schwankende Arbeitszeiten - und sind mal mehr, mal weniger Stunden pro Monat tätig. Dann ist wichtig, dass der jährliche Verdienst insgesamt nicht mehr als 6672 Euro (12 Monate x 556 Euro) beträgt. Darauf macht die Minijob-Zentrale aufmerksam.

Das bedeutet die neue Regel konkret

Die Minijob-Zentrale gibt ein Beispiel: So kann es sein, dass eine Minijobberin in acht Monaten 590 Euro verdient, in vier Monaten aber nur 460 Euro. Ihr Gesamtverdienst liegt mit 6560 Euro dann unter der jährlichen Verdienstgrenze - das Minijob-Verhältnis ist nicht gefährdet, der Arbeitgeber muss nicht reagieren.

Wichtige Ausnahmeregelung

Ausnahmen gelten laut der Minijob-Zentrale außerdem bei unvorhersehbarem (zum Beispiel aufgrund von Krankheitsvertretung) und gelegentlichem Überschreiten (in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres, also einem Zeitraum von zwölf Monaten) der Verdienstgrenze. Der Verdienst in diesen Monaten dürfe jedoch das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze – also 1112 Euro – nicht überschreiten. (dpa/dm)

Redaktion

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