Der Bremer Senat hat beschlossen, den Geltungsbereich des Gesetzes zum Ausbildungsunterstützungsfonds zu präzisieren. Hintergrund ist ein Urteil des Staatsgerichtshofs, das Unklarheiten bei der gesetzlichen Eingrenzung bemängelte. Die Senatorin für Arbeit, Dr. Claudia Schilling, betont in einer Mitteilung am Dienstag, dass die Anpassungen Rechtsunsicherheiten vermeiden sollen. Der Entwurf wird nun der Bremischen Bürgerschaft vorgelegt. Seit Ende Februar können Steuerberater im Meldeportal Angaben für Mandanten übernehmen, was positiv aufgenommen wurde. Ordnungswidrigkeitenverfahren bei verspäteten Meldungen werden vorerst ausgesetzt, wie der Senat mitteilt. (pm/axt)